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Ein Monat nach Benedikt: Die Probleme der Kirche im Heiligen Land bleiben ungelöst
Gabi Fröhlich, Jerusalem

Einen Monat nach dem Papstbesuch im Heiligen Land bleibt die Situation für die Ortskirche schwierig: Vor allem in der Visa-Frage hatte man im Lateinischen Patriarchat von Jerusalem auf gewisse Erleichterungen nach den politischen Begegnungen des Kirchenoberhauptes in Israel gehofft. „Aber bislang gibt es keinerlei Bewegung“, klagt Patriarch Fouad Twal: „Der Kampf um die Visa für unseren Klerus ist weiterhin Dauerthema.“ Das Visa-Prozedere ist seit Jahren für alles ausländische Kirchenpersonal immer mühsamer geworden - besonders jedoch für die arabischen Ordensleute und Priester. Da die Gläubigen zumeist arabischsprachig sind, kommen für die Seelsorge fast nur Einheimische oder Priester aus arabischen Nachbarländern infrage. Palästinenser jedoch können aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit für ihr Volk nur unter Schwierigkeiten innerhalb der Diözese versetzt werden. Über Jordaniern oder Ägyptern hingegen schwebt jedes Jahr neu das Damoklesschwert der Ausweisung. Zudem werden sie nach Heimaturlauben manchmal an den Grenzen abgewiesen, sodass die eine oder andere Pfarrei im Westjordanland schon Monate vakant blieb.

Ähnlich stellt sich die Situation für die Gläubigen dar: Jerusalemer ohne israelische Staatsbürgerschaft, die mehr als sieben Jahre im Ausland weilen, verlieren das Aufenthaltsrecht in ihrer Heimat. Im Land selbst sind so gut wie alle palästinensischen Familien durch die israelischen Sperranlagen von Verwandten getrennt worden. Selbst Ehepartner von Jerusalemern werden hinter die Sperrmauer ins Westjordanland ausgewiesen, wenn sie nicht die notwendige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Da die Christen eine kleine, schrumpfende Minderheit sind, verringert sich ihr Radius etwa bei der Suche nach potentiellen Ehepartnern durch die israelischen Maßnahmen schmerzhaft. Zusammen mit weiteren politischen wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten und besonders der ungewissen Zukunft steigert das die Tendenz zur Abwanderung.

Insgesamt klagt die Kirche über das latente Gefühl, im Land ihrer Ursprünge unerwünscht zu sein. Wenn auch zu öffentlichen Anlässen wie dem jüngsten Papstbesuch zahlreiche Höflichkeiten ausgetauscht werden – im Alltag bleiben für die kirchlichen Einrichtungen viele Probleme ungelöst. Ursprung der Verunsicherung ist neben dem alles durchdringenden Nahost-Konflikt der ungeklärte Status der kirchlichen Einrichtungen im Land: 61 Jahre nach Staatsgründung und 16 Jahre nach Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen Israel und dem Heiligen Stuhl haben die kirchlichen Gemeinschaften weder Klarheit über ihren Rechtsstatus noch über ihre finanziellen Rechte und Pflichten.

Als 1993 der Abschluss des Grundlagenabkommens gefeiert wurde, ahnte die Kirche nicht, dass Israel auch im nächsten Jahrtausend noch Gesetze aus britischer Mandatszeit anwenden würde. Tatsächlich wurde der Grundlagenvertrag bis heute nicht von der Knesset ratifiziert, weshalb er kein bindendes Gesetz für Israel ist. Dasselbe gilt für ein Zusatzabkommen zum Rechtsstatus der kirchlichen Einrichtungen, das in den Folgejahren ausgehandelt wurde. Folge ist, dass für die kirchlichen Belange nach einem Gesetz von 1924 die Exekutive zuständig ist, und nicht die Gerichte. Dass die israelische Regierung zunehmend von nationalistischen Strömungen bestimmt ist, macht die Lage nicht besser: Die kirchlichen Verantwortlichen klagen über viel Willkür unter den zuständigen Beamten.

Zwiespältig ist die Lage der Kirche in Steuer- und Wirtschaftsfragen: Bei der Staatsgründung 1948 hatte Israel zunächst die entsprechenden Regelungen aus der britischen Mandats-Zeit übernommen, die nach alter Tradition die Kirche von jeglichen Steuerzahlungen befreiten. Im modernen Staat Israel jedoch sank das Verständnis für das, was in der Gesellschaft als „Privilegien einer Minderheit“ angesehen wird. Da bis zum Grundlagenabkommen keine Einigung in diesen Fragen erzielt werden konnte, übertrug man die Klärung einer eigenen Kommission. Seitdem wird verhandelt. Die Kirche verweist dabei auf ihre lange Tradition in der Region sowie auf die pastorale, soziale und kulturelle Bedeutung ihres überwiegend nicht-lukrativen Wirkens: Schließlich können die meisten Häuser nur Dank kräftiger Spenden aus dem christlichen Ausland überleben. Die israelischen Verhandlungspartner fürchten jedoch, dass andere Religionsgemeinschaften sich auf eventuelle Zugeständnisse für die Kirche berufen könnten. Manche Kritiker der kirchlichen Steuerbefreiung fordern gar, Steuernachforderungen bis 1948 einzuholen, was Zahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe bedeuten würde. „Dann könnten wir hier alles dicht machen“, sagt Pietro Felet, Sekretär der Bischofskonferenz im Heiligen Land.

Unterdessen blieb jedoch nicht alles einfach beim Alten; stattdessen begann die israelische Verwaltung, Steuerbescheide an die kirchlichen Einrichtungen zu verschicken. Nach Verwarnungen werden in regelmäßigen Abständen die Konten der betroffenen Häuser gesperrt – wie zuletzt die katholischer Schulen in Nazareth und Akko. 2002 verabschiedete das israelische Parlament im Alleingang ein Gesetz, nach dem kirchlicher Besitz mit Grundsteuer belegt wird - und zwar mit 33 Prozent des Normaltarifs. Trotz kirchlicher Proteste mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen berufen sich Verwaltungsbeamte immer wieder auf diesen Gesetzestext. In Kirchenkreisen mutmaßt man, dass auf israelischer Seite versucht werde, Fakten zu schaffen, um ein endgültiges Abkommen nach eigenen Vorstellungen zu beeinflussen. Die kirchlichen Einrichtungen haben daher klare Anweisung, keinesfalls etwas zu zahlen. Beschwerden gehen über die Nuntiatur ans Außenministerium, auf dessen Anweisung eventuell eingefrorene Konten irgendwann wieder freigegeben werden.

Der päpstliche Nuntius, Antonio Franco, bereitet die kirchlichen Gemeinschaften unterdessen auf gewisse Kompromisse vor: Dass Heiligtümer sowie Schulen und Sozialeinrichtungen, die ja zum Teil vom Staat bezuschusst werden, auch weiterhin steuerfrei bleiben, scheint mittlerweile klar. Bei hotelähnlichen Pilgerhäusern oder anderen reinen Wirtschaftsbetrieben hingegen werden die Verantwortlichen wohl in den sauren Apfel einer regulären Besteuerung beißen müssen. Andere Punkte, wie etwa die Besteuerung des Grundbesitzes, sind noch strittig. Gleichzeitig diskutiert man über andere Eigentumsfragen, wie jene der Enteignung von kirchlichem Grundbesitz „zum Wohle der Allgemeinheit“: Wenn es sich dabei um einen Straßenbau handle, sei das vielleicht noch einsichtig, meint Pater Felet. Aber wie steht es um den umstrittenen Fußpfad um den See Genezareth, der zentrale Heiligtümer wie Kapharnaum oder die Brotvermehrungskirche vom Seeufer abschneiden könnte? Oder um Enteignungen wegen des Verlaufs der israelischen Sperrmauer, welche die Kirche grundsätzlich ablehnt?

Wann das Abkommen angesichts dieser komplexen Fragen unterschriftsreif ist, steht in den Sternen – und ob es dann auch von Israel ratifiziert wird, erst recht. „Wir hoffen, so bald wie möglich Rechtssicherheit zu bekommen“, sagt Franziskanerkustos Pierbattista Pizzaballa entnervt: „Dieser dauernde Schwebezustand ist einfach lähmend.“ Dennoch wollen die kirchlichen Verhandlungspartner nichts überstürzen: „Wir wollen keine Privilegien sondern eine stabile Grundlage für unser Wirken im Land“, betont Felet. „Und wir brauchen eine dauerhafte Lösung, die nicht wieder von der nächsten Regierung über Bord geworfen werden kann“. Keinesfalls werde die Kirche sich auf Kompromisse einlassen, die ihre Präsenz in der Heimat Jesu unterminieren könnten.



Gabi Fröhlich
Die Tagespost – 13.6.2009

freie Journalistin (KNA, Radio Vatikan u.a.) 

 

 

 
 

 

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