o

Das Palästina Portal

Täglich neu - Nachrichten aus dem, über das besetzte Palästina - Information statt Propaganda

 Kurznachrichten  -  Archiv  -  Themen  -  Linksammlung -   Facebook  -  Veranstaltungen  - Sponsern Sie  - Suchen

 
 

Nuri el-Okbi und der Experte
  ( oder Wie Beduinen in Israel um ihre Landrechte kämpfen müssen )

 Gush Shalom, 9.5.10
(http://zope.gush-shalom.org/home/en/channels/press_releases/1273318862/

 

Im Fall des Beduinenlands sieht die Staatsexpertenzeugin Prof. Ruth Kark keine Notwendigkeit, die Sache vor Ort zu prüfen und  sich mit den Beduinen zu treffen, bevor sie ein Sachverständigengutachten abgibt.

In der Sitzung dieser Woche, bei der es um den Fall des Beduinenlandes geht, und die vor der Richterin Sarah Dovrath im Beer Sheba-Distriktgericht staatfand, hat Anwalt Michael Sfard die Expertenzeugin des Staates Prof. Ruth Kark von der Hebräischen Universität von Jerusalem einem Kreuzverhör unterzogen.

 

Sfard vertritt Nuri el-Okbi, den Beduinen-Menschenrechtsaktivisten, der die Rückgabe des Landes  in Al-Arakib nordwestlich von Beersheba fordert, wo er geboren wurde und von wo er und sein Stamm 1951 vertrieben wurden. Prof. Kark, die sich auf historische Geographie spezialisiert hat, hat bei früheren Rechtsfällen schon  viele Sachverständigengutachten abgegeben und unveränderlich die staatliche Leugnung unterstützt, dass Beduinen in verschiedenen Teilen des Negev Land besitzen. Bis jetzt jedoch war sie noch nie einem Kreuzverhör unterworfen worden.

Wie von Sfards Fragen bestätigt, war die prinzipientreue Position der Prof. Kark die, dass es im 19. Jahrhundert keine dauernde Besiedlung oder landwirtschaftliche Nutzung des Negev gegeben hätte (außer seiner Küstenregion, die  heute dem Gazastreifen entspricht) und dass seine Beduinenbevölkerung Nomaden waren, die keinen festen Sitz hatten. Deshalb muss das Negevland als „Mawaat“ (buchstäblich „totes Land“) nach dem Ottomanischen Landgesetz von 1858 angesehen werden – d.h. unkultiviertes, besitzerloses Land, das deshalb als Landbesitz des Sultans angesehen  wurde, das heute dem Staat Israel gehört.

 

Sfards Fragen enthüllten die Tatsache, dass Prof. Kark es nicht für nötig befand, vor der Formulierung des Sachverständigengutachtens über den Besitzstand des Al-Arakib-Landes eine Untersuchung des in Frage stehenden Landes vor Ort durchzuführen und Reste zu prüfen, die auf seine Situation in der Ottomanischen Zeit hinweisen. Sie hielt es auch nicht für nötig, die beduinischen Bewohner selbst oder ihre Version der Sache zu hören, die sich auf die umfassende mündliche Überlieferung stützt, die der primäre Weg für historische Daten in der Beduinengesellschaft sind.

Stattdessen bezog sich Prof. Kark hauptsächlich auf Berichte von europäischen und amerikanischen Reisenden, die die Negevwüste während des 19.Jahrhunderts besuchten. Bei seinem Kreuzverhör konfrontierte Sfard die Zeugin mit der Meinung vieler Wissenschaftler und Forscher in Israel und im Ausland, die die Verlässlichkeit dieser Reisenden hinterfragen.

Da viele von ihnen als christliche  Pilger nach Palästina kamen und  mehr an biblischen Antiquitäten interessiert waren als an den Bewohnern des Negev, zeigen ihre schriftlichen Aufzeichnungen starke Vorurteile gegenüber den Beduinen, und da ihre Vorstellungen von dem, was ein „Dorf“ ist und was „Landwirtschaft“ sehr von europäischen Vorstellungen abhing und nicht auf beduinische Lebensweise anzuwenden ist, bei der Beduinen je nach Jahreszeit zwischen einem Winter- und Sommerwohnplatz  hin- und herwandern.

Anwalt Sfard bemerkte auch, dass viele westliche Reisende, auf die Prof. Kark ihre Sachverständigengutachten gründet, nie das al-Arakib-Gebiet besuchten und so dieses Gutachten für diesen Fall völlig irrelevant machten. Sfard bemerkte außerdem, dass Prof. Kark  das Zeugnis eines westlichen Reisenden ignorierte, der Al-Arakib besuchte und schon 1807  ein Lager  mit nicht weniger als 70 Zelten des al-Okbi-Stammes vorfand ,  Prof. Kark antwortete darauf :“Es war ein Zeltlager und kein Dorf. Sie waren Nomaden. Am nächsten Tag mochten sie von dort weggezogen sein.“

 

Prof. Karks Kreuzverhör wird am  13. Mai  vor der Richterin Sarah Dovrat im Beer Sheba- Distriktgericht wieder aufgenommen.

 

(dt. Ellen Rohlfs)

 

 

 

 

Start | oben

Mail           Impressum           Haftungsausschluss           KONTAKT      Datenschutzerklärung          arendt art